Einzel- und Gruppen-Psychotherapie gehört zum regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden die Kosten für eine Einzel-Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung erfolgt gemäß EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) bzw. gemäß des entsprechenden Selektivvertrags.
Die Kosten für eine psychologische Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Psychotherapeuten (GOÄ/GOP, 2,3–3,5-facher Abrechnungssatz), inklusive der neuen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer vom Juli 2024, nach individueller Honorarvereinbarung. Eine Erstattung der Kosten durch den Kostenträger ist möglicherweise nicht vollumfänglich gewährleistet.
Die Beihilfe erstattet in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie zum 2,3-fachen Satz der GOÄ/GOP. Die Voraussetzungen sind in den §§ 18, 20 und 21 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geregelt. Dort heißt es sinngemäß, dass die vorherige Anerkennung der Behandlung aufgrund der Stellungnahme eines vertrauensärztlichen Gutachters notwendig ist. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle. Wir sind Ihnen beim Ausfüllen gerne behilflich.
Die Kosten für eine psychologische Psychotherapie können auch von Ihnen selbst übernommen werden. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten (GOÄ/GOP, 2,3–3,5-facher Satz), inklusive der neuen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer vom Juli 2024.
Eine Sitzung dauert, in der Regel, 100 Minuten (Doppelstunde) oder 50 Minuten.
Das Honorar hierfür beläuft sich auf 350 € bzw. 175 € – inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.