René OehlerPortrait René Oehler

Seit 2007 arbeite ich als selbständiger Diplom-Psychologe. Diese Zeit habe ich dazu genutzt, in ganz verschiedenen Bereichen Erfahrung zu sammeln, die nun in meine Arbeit mit Ihnen bei psyvivendi einfließt.

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Dominik GaidaPortrait Dominik Gaida

Menschen im Rahmen der Psychotherapie begleiten zu dürfen und gemeinsam mit ihnen an einer Verbesserung der Symptome sowie des Selbstwerts zu arbeiten, ist eine Aufgabe, der ich mit Wertschätzung, Ehrlichkeit und Transparenz begegne.

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Sarah LustPortrait Sarah Lust

Im ambulanten Kontext fasziniert mich vor allem die Idee, als nach wissenschaftlichen Standards arbeitende „Expertin“ für psychische Störungsbilder mit den verschiedensten Menschen zusammenzuarbeiten, und diese als Expert:innen für sich selbst und ihre Geschichte sowie individuelle Symptomatik zu begreifen.

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Psychologe, Psychotherapeut, Psychiater …

... oftmals verwirren die ähnlich klingenden Berufsbezeichnungen Menschen, die sich für eine Psychotherapie interessieren. Damit es Ihnen nicht so geht möchten wir Ihnen an dieser Stelle einen Überblick darüber geben, wer Psychotherapien für Erwachsene anbietet und welche Mindestqualifikationen die entsprechenden Berufsgruppen aufweisen müssen. „Psychotherapie“ ist kein geschützter Begriff. Daher werden Psychotherapien von Personen mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen angeboten.

Psychologische Psychotherapeuten haben – nach ihrem Psychologie-Studium – eine mindestens dreijährige Weiterbildung in Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder in Psychoanalyse absolviert. Der Umfang beläuft sich auf 600 Stunden Theorie und 2400 Stunden praktischer Tätigkeit unter Supervision. Für Psychologische Psychotherapeuten, die schon vor 1999 psychotherapeutisch gearbeitet haben, dürfen die Verhältnisse von theoretischen und praktischen Anteilen vom aufgeführten Umfang abweichen. Psychologische Psychotherapeuten bieten psychologische Psychotherapien an. Sie arbeiten hierbei mit psychologischen Verfahren (also nicht mit Medikamenten). Durch die sehr umfangreiche psychologisch-psychotherapeutische Ausbildung richten Psychologische Psychotherapeuten ihren Behandlungsschwerpunkt vornehmlich auf psychologische Aspekte psychischer Probleme (z.B. biografische Erfahrungen, aktuelle Verhaltensweisen etc.). In Deutschland dürfen Psychologische Psychotherapeuten keine Medikamente verschreiben. Für die Abklärung und Behandlung körperlicher Erkrankungen (die womöglich psychische Schwierigkeiten zur Folge haben), sowie gegebenenfalls auch für das Verschreiben von Psychopharmaka arbeiten sie mit Fachärzten zusammen.

Teilweise haben Diplom-Psychologen therapeutische Weiterbildungen, die jedoch nicht den oben genannten Umfang aufweisen. Sie dürfen sich dann nicht Psychologische Psychotherapeuten nennen, aber dennoch z.B. systemische Therapie, Familientherapie o.ä. anbieten. Die Kosten werden hierfür jedoch von den Krankenkassen meist nicht übernommen.

Psychotherapeutische Weiterbildungen haben bei den Ärzten die Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (Theorie: 150 Stunden, praktisch 240 Stunden) sowie die Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie  (Theorie: 320, Praxis: 1500 Behandlungsstunden).

Darüber hinaus können auch andere Fachärzte (z.B. Facharzt für Allgemeinmedizin) psychotherapeutische Weiterbildungen absolvieren. Diese haben dann einen theoretischen Umfang von 180-240 Stunden und einen praktische Ausbildung von 150-600 Stunden. Nach neueren Weiterbildungsordnungen dürfen diese Ärzte nur noch „fachgebundene Psychotherapie“ bei Erkrankungen aus dem eigenen Facharztbereich anbieten. Eine solche Therapie  dient einerseits dazu, die psychischen Aspekte bei körperlichen Erkrankungen aus ihrem Fachgebiet zu erkennen und zu behandeln (z.B. indem der Kardiologe die psychischen Aspekte eines Herzinfarktes in der Psychotherapie thematisiert). Andererseits kann die Therapie auch dazu dienen, einen Patienten in eine umfangreichere Psychotherapie zu vermitteln.

Ärzte, welche eine der genannten Weiterbildungen absolviert haben, können somit ärztliche Psychotherapie anbieten. Ärzte nehmen hierbei häufig – aufgrund ihrer Ausbildung – bei der Behandlung psychischer Probleme eine mehr medizinisch-organische Perspektive ein. Sie dürfen Psychopharmaka verschreiben und sie können abklären ob psychische Probleme körperliche Ursachen haben. Da die psychotherapeutische Ausbildung bei den Ärzten weniger umfangreich ist als bei den Psychologischen Psychotherapeuten, konzentrieren die Ärzte sich hingegen oftmals weniger auf psychologische Aspekte (Biografie, zwischenmenschliches Geschehen etc.).

Fachärzte für Psychiatrie sowie Fachärzte für Nervenheilkunde oder Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie haben ebenfalls umfangreiche Kenntnisse über psychische Beeinträchtigungen. Sie behandeln diese in erster Linie mit Medikamenten, also von der biologisch-medizinischen Seite her. Früher umfasste die Facharztausbildung zum Psychiater oder Nervenarzt keine Psychotherapie. Hier mussten zusätzlich Weiterbildungen belegt werden. Heute wird die Psychotherapie in die Facharztausbildungen – wie oben beschrieben – integriert.

Teilweise haben Ärzte auch eine Weiterbildung in einem einzelnen Therapieverfahren, das nicht zur ärztlichen Weiterbildung gehört (z.B. Hypnotherapie). Die Kosten für die Behandlung müssen dann von den Behandelten selbst übernommen werden.

Letztlich können Psychotherapien auch von Heilpraktikern bzw. Heilpraktiker – beschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie angeboten werden. Der Heilpraktiker ist jedoch kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Anders als bei Psychologischen Psychotherapeuten und Ärzten mit psychotherapeutischen Kenntnissen müssen Heilpraktiker kein Studium als Grundlage für eine Weiterbildung absolviert haben, sondern lediglich einen Hauptschulabschluss und ein Mindestalter von 25 Jahren vorweisen. Eine Ausbildung ist bei Heilpraktikern nicht zwingend vorgeschrieben. Die Qualität der bestehenden Ausbildungen unterliegt keiner staatlichen Aufsicht. Die Prüfung, die von angehenden Heilpraktikern abgelegt werden muss, ist nicht staatlich geregelt. Heilpraktiker müssen nur Grundkenntnisse in wissenschaftlich anerkannten Therapieformen erwerben. Sie dürfen auch nicht die Bezeichnung Psychotherapeut tragen. Anders als die oben aufgeführten Berufsgruppen müssen Heilpraktiker auch nicht nach wissenschaftlich anerkannten Verfahren arbeiten. 

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Psychologische Ansätze

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