Kaum eine Dienstleistung kommt ohne Honorar aus. So ist es natürlich auch bei psyvivendi. Daher geben wir Ihnen hier einen Überblick, mit welchen finanziellen Investitionen in Ihre persönliche Zukunft Sie bei unseren jeweiligen Dienstleistungen zu rechnen haben. Termine, die nicht rechtzeitig (bis 24 Stunden vor Terminbeginn) abgesagt werden, müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen. 

Paartherapie und Familientherapie

Eine Therapiesitzung bei psyvivendi dauert bei einer Paar- oder Familientherapie in der Regel 100 Minuten (Doppelstunde) oder 50 Minuten. Die Investition hierfür beläuft sich auf 350 € bzw. 175 € – inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Damit Sie von einer Paar- oder Familientherapie optimal profitieren können, ist es wichtig, sich für die Sitzungen ausreichend Zeit zu nehmen und nicht „zwischen Tür und Angel“ an Ihren persönlichen Themen zu arbeiten. Damit Sie Ihre Paartherapie oder Ihre Familientherapie gut mit Ihren sonstigen Verpflichtungen und Terminen vereinbaren können, bieten wir Ihnen auch am späten Abend (nach 20 Uhr) Sitzungen an. 

Psychologische Beratung und Life-Coaching – vor Ort

Eine Beratungs- oder Coachingsitzung bei psyvivendi dauert in der Regel 50 Minuten. Die Investition hierfür beläuft sich auf 175 € – inklusive der gesetlichen Umsatzsteuer.

Damit Sie von einer Beratungs- oder Coaching-Sitzung optimal profitieren können, ist es wichtig, sich für die Sitzungen ausreichend Zeit zu nehmen und nicht „zwischen Tür und Angel“ an Ihren persönlichen Themen zu arbeiten. Damit Sie Ihre Life-Coaching- oder Beratungssitzungen gut mit Ihren sonstigen Verpflichtungen und Terminen vereinbaren können, bieten wir Ihnen auch hierfür am späten Abend (nach 20 Uhr) Sitzungen an. 

Je nach Anliegen kann es sinnvoll sein, dass wir Doppelstunden vereinbaren. Hierfür fällt dann ein entsprechendes Honorar für 100 Minuten an.

Psychologische Beratung und Life-Coaching – per Telefon, E-Mail, Chat oder Videokonferenz

Hierbei fallen Investitionen in Höhe von 87,50 € – inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer – pro 25 Minuten an. Sollte sich herausstellen, dass aufgrund der Schwere der Problematik eine Beratung oder ein Coaching nicht ausreicht, können eine Beratung bzw. ein Coaching nicht durchgeführt beziehungsweise fortgesetzt werden. Sie erhalten dann jedoch Informationen zu einer angemesseneren Form der Problembearbeitung.

Gruppenangebote (Beratungen und Gruppenpsychotherapien) – vor Ort

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Veranstaltung und der Teilnehemerzahl. Die Kosten für eine Gruppenpsychotherapie kann teilweise von den Krankenkassen übernommen werden. Bitte kontaktieren Sie mich hierzu gerne persönlich. 

Workshops /Seminare

Die Kosten für psyvivendi-Workshops und -Seminare sind in den jeweiligen Beschreibungen angegeben.

Die Kosten werden individuell für jede Veranstaltung kalkuliert. Sie hängen beispielsweise auch davon ab, für wie viele Personen der Workshop oder das Seminar gedacht ist und wo die Veranstaltung stattfindet. Daher können leider keine allgemeinen Kosten angegeben werden.

Psychologische Psychotherapie (Einzeltherapie)

Gesetzliche Krankenversicherung


Psychotherapie gehört zum regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden die Kosten für eine Einzel-Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung erfolgt gemäß EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) bzw. gemäß des entsprechenden Selektivvertrags.  


Private Krankenversicherung oder Beilhilfe


Die Kosten für eine psychologische Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Psychotherapeuten (GOÄ/GOP, 3,3-3,5-facher Abrechnungssatz), nach individueller Honorarvereinbarung. Eine Erstattung der Kosten durch den Kostenträger ist möglicherweise nicht vollumfänglich gewährleistet. 


Häufig erstatten die privaten Krankenkassen die Therapiekosten in vollem Umfang. Gelegentlich werden die Kosten jedoch nicht oder nur anteilig oder nur für ein bestimmtes Stundenkontingent übernommen. Daher wäre es vorteilhaft, wenn Sie sich vor einem Ersttermin über die genauen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages erkundigen. Meist muss die Therapie im Vorfeld beantragt werden. Bitte holen Sie vor dem Ersttermin die entsprechenden Unterlagen von Ihrer Versicherung ein. Ich helfe Ihnen dann dabei, die Formulare auszufüllen.


Die Beihilfe erstattet - in der Regel - die Kosten für eine ambulante Psychotherapie zum 2,3-fachen Satz der GOÄ/GOP. Die Voraussetzungen sind in den §§ 18, 20 und 21 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geregelt. Dort heißt es sinngemäß, dass die vorherige Anerkennung der Behandlung aufgrund der Stellungnahme eines vertrauensärztlichen Gutachters notwendig ist. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle. Ich bin Ihnen beim Ausfüllen gerne behilflich.


Selbstzahlerinnen und Selbstzahler


Die Kosten für eine psychologische Psychotherapie können auch von Ihnen selbst übernommen werden. Die Therapie unterliegt dann keinen bürokratischen Einschränkungen und wir können uns direkt Ihren Themen zuwenden. Es muss nicht abgewartet werden bis die Krankenkasse die Psychotherapie bewilligt hat. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten (GOÄ/GOP, 3,3-3,5-facher Satz).


Eine Psychotherapie als Selbstzahlerin oder Selbstzahler bietet sich beispielsweise an, wenn …

  • Sie sich die Option einer Verbeamtung offenhalten wollen und dies nicht durch Ihre bisherigen Behandlungen erschwert werden soll.
  • Sie zukünftig vielleicht in die private Krankenkasse wechseln wollen oder in den nächsten Jahren der Abschluss bestimmter Versicherungen mit vorgeschriebenen Gesundheitsprüfungen geplant ist (Berufsunfähigkeit, Krankentagegeld, Lebensversicherung etc.).
  • Sie generell nicht möchten, dass die Psychotherapie in Ihrer Krankenkassenakte auftaucht.
  • Ihre private Krankenkasse nur ein bestimmtes Stundenkontingenz pro Jahr vorsieht und Sie gerne mehr Psychotherapietermine in Anspruch nehmen möchten.
  • Ihre Krankenkasse Ihnen aufgrund einer vorhergehenden Psychotherapie aktuell keine weitere Therapie genehmigt.
  • Ihre gesetzliche Krankenkasse die Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren abgelehnt hat und Sie dennoch gerne bei mir eine Psychotherapie absolvieren möchten.

 

Berufsgenossenschaften/Unfallversicherungen


Die Berufsgenossenschaften beziehungsweise Unfallversicherungen übernehmen die Therapiekosten, wenn die Psychotherapie beispielsweise durch einen Arbeitsunfall mit psychischen Nachwirkungen notwendig wird. Die Kosten für die ersten fünf Stunden werden übernommen. Nach Abschluss dieser Sitzungen muss mit einem Antrag die Notwendigkeit weiterer psychotherapeutischer Maßnahmen belegt werden. Der Antrag wird dann vom Unfallversicherungsträger geprüft. Es werden dann zunächst maximal zehn weitere Sitzungen bewilligt. Nach Abschluss dieser Einheiten können – nach Berichterstattung und Prüfung – weitere Einheiten bewilligt werden (bis maximal fünfzehn Sitzungen). In besonderen Einzelfällen ist die Bewilligung längerer Therapieeinheiten möglich. 

 

Bereitstellungshonorar


Wird ein Termin nicht mindestens 24 Stunden vor einer Sitzung abgesagt, muss ich Ihnen leider pro ausgefallener Therapiestunde à 50 Minuten ein Bereitstellungshonorar von 70% der ursprünglichen Kosten in Rechnung stellen.

 

Therapiedauer

Die Dauer einer Psychotherapie sollte in erster Linie von den psychischen Beeinträchtigungen abhängig gemacht werden. Da Therapieverläufe sehr individuell sind, kann die Therapiedauer nicht von vornherein festgelegt werden. Kurzzeittherapien dauern üblicherweise 24 Stunden, Langzeittherapien zwischen 45 und 60 Sitzungen. Darüber hinaus sind auch kürzere oder längere Therapien, je nach individueller Situation, möglich und sinnvoll.

René Oehler und Dominik Gaida

René Oehler. Dominik Gaida und Sarah Lust

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